Sie besitzen eine Immobilie in Spanien, wohnen aber woanders? Unser Expertenteam kümmert sich schnell und einfach um Ihre Steuererklärung für Nichtansässige. Mit unserem Online-Prozess sind Sie in weniger als fünf Minuten fertig – beantworten Sie einfach ein paar Fragen und wir Ich kümmere mich um den Rest.
Jede Einreichung wird sorgfältig von einem lizenzierten Spezialisten geprüft, um sicherzustellen, dass Ihre Steuererklärung korrekt und stressfrei ist. Genießen Sie den Komfort der Lastschriftzahlung und die Gewissheit, dass Sie die spanischen Steuergesetze einhalten
Manche Dinge brauchen immer noch eine menschliche Note! Beantworten Sie online ein paar Fragen, verstehen Sie Ihre Steuerpflichten in Spanien und unsere autorisierten Experten kümmern sich um Ihre Steuern.
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Wir berechnen, überprüfen und übermitteln Ihre Steuern an die spanische Steuerbehörde und richten für eine einfache Zahlung das Lastschriftverfahren ein.
Erhalten Sie Ihre Steuererklärung, wobei die Zahlung direkt von Ihrer spanischen Bank per Lastschrift abgewickelt wird.
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, aber mehr als 183 Tage im Jahr außerhalb des Landes leben, müssen Sie die Steuer für Nichtansässige (Modell 210) zahlen.
Zusätzlich zur kommunalen Grundsteuer (IBI) müssen Sie eine jährliche Steuererklärung für Ihre Immobilie einreichen. Mit unserem Service können Sie Ihre Steuererklärung online einreichen und von einem Spezialisten überprüfen lassen. Es ist schnell, einfach und sicher!
Modelo 210 ist das spanische Steuerformular, das von Nichtansässigen verwendet wird, die Immobilien in Spanien besitzen. Damit können Sie die Grundsteuer für Ihr spanisches Zuhause angeben, auch wenn Sie nicht im Land leben. Unabhängig davon, ob Sie ein Zweithaus in Spanien mieten oder einfach besitzen, müssen Sie dieses Formular jährlich einreichen, um die spanischen Steuergesetze einzuhalten. Diese Erklärung erfolgt getrennt von anderen Steuern, wie beispielsweise der kommunalen Grundsteuer (IBI).
Der Steuersatz liegt normalerweise zwischen 0,209 % und 0,48 % des Valor Catastral Ihrer Immobilie, wenn die Immobilie nicht vermietet ist. Wenn Sie die Immobilie vermieten, müssen Sie die Mieteinnahmen separat angeben. Wenn Ihre Immobilie beispielsweise einen Wert von 150.000 € hat, kann Ihre Steuer je nach Situation zwischen 300 und 500 € betragen.
Ja, wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, müssen Sie jährlich Modelo 210 einreichen, auch wenn Sie in einem anderen Land steuerlich registriert sind. Das spanische Gesetz schreibt vor, dass Nichtansässige mit Eigentum dieses Formular ausfüllen müssen, unabhängig vom Mietstatus.
Für Nichtansässige, die ihre Immobilie nicht vermieten, ist die Einreichungsfrist der Dezember des Jahres, das auf das Steuerjahr folgt. Wenn die Immobilie vermietet ist, müssen Sie die Unterlagen vierteljährlich einreichen. Zahlungen werden in der Regel etwa am 31. Dezember des Folgejahres per Lastschrift eingezogen.
Der Valor Catastral ist der steuerpflichtige Wert Ihrer spanischen Immobilie und wird für die Berechnung Ihrer Steuer für Nichtansässige benötigt. Sie finden diesen Wert auf Ihrer IBI-Quittung, oft aufgeführt als „Valor Catastral Total“ oder „Base Imponible“. Wenn Sie ein neu gebautes Haus haben, ist diesem möglicherweise noch kein Valor Catastral zugewiesen. Kontaktieren Sie uns daher für Unterstützung. Wir können Ihnen dabei helfen, diese Informationen zu finden oder Ihre IBI-Quittung zu überprüfen, um den korrekten steuerpflichtigen Wert zu ermitteln.
Ja, jeder Miteigentümer einer Immobilie muss eine separate Modelo 210-Erklärung einreichen. Das spanische Steuerrecht verlangt eine individuelle Erklärung für jeden Eigentümer, unabhängig vom Miteigentum. Für mehrere Eigentümer, die gemeinsam einen Antrag stellen, sind Rabatte verfügbar.
Ja, wenn Sie Ihre Immobilie in Spanien vermieten, müssen Sie die Mieteinnahmen sowohl in Spanien als auch in Ihrem Heimatland angeben. Spanien hat mit vielen Ländern Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen, die es Ihnen ermöglichen, die in einem Land gezahlten Steuern von den im anderen Land fälligen Steuern abzuziehen. Sie müssen Ihre Einkünfte weiterhin vierteljährlich in Spanien einreichen und angeben, auch wenn Sie in Ihrem Heimatland darauf Steuern zahlen.
Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, müssen Sie die Mieteinnahmen sowohl in Spanien als auch in Ihrem Heimatland angeben. Spanien hat mit vielen Ländern Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen, die es Ihnen ermöglichen, in einem Land Abzüge für in einem anderen Land gezahlte Steuern geltend zu machen. Mieteinnahmen werden vierteljährlich deklariert.
Im Allgemeinen sind für die Erklärung von Abzügen keine Belege erforderlich. Die spanische Steuerbehörde kann jedoch Unterlagen verlangen, daher wird empfohlen, Belege für alle abzugsfähigen Ausgaben aufzubewahren. Bei dieser Steuer handelt es sich in der Regel um eine vorläufige Erklärung, und Quittungen werden möglicherweise erst nach weiterer Prüfung verlangt.
Wenn Ihre Zahlung nicht per Lastschrift eingezogen wird, kann dies an einer falschen Bankverbindung oder der Verwendung einer Passnummer anstelle Ihrer NIE liegen. Wenn die Zahlung fehlschlägt, kontaktieren Sie uns umgehend und wir helfen Ihnen bei der Lösung des Problems. Verzögerungen oder versäumte Zahlungen können zu Strafen führen und die spanische Steuerbehörde hat Zugriff auf europäische Steuerunterlagen.
Bevor Sie uns zum ersten Mal Steuern vorlegen, benötigen Sie Folgendes:
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