Ganz gleich, ob Sie mit Modelo 210 oder La Renta zu tun haben oder nicht sicher sind, ob Sie Einwohner oder Nicht-Einwohner sind, unser Expertenteam hilft Ihnen weiter.
Unser schneller Online-Prozess dauert weniger als fünf Minuten. Sie beantworten einfach ein paar Fragen, wir kümmern uns um den Rest. Darüber hinaus wird jede Einsendung von einem Spezialisten überprüft, um sicherzustellen, dass alles korrekt ist, sodass Sie vollkommen beruhigt sein können.
Beantworten Sie ein paar Fragen und wir ermitteln, welche spanischen Steuern für Sie gelten. Wir helfen Ihnen gerne per Telefon, Chat oder E-Mail weiter.
Wir berechnen, überprüfen und übermitteln Ihre Steuern an die spanische Steuerbehörde und richten für eine einfache Zahlung das Lastschriftverfahren ein.
Erhalten Sie Ihre Steuererklärung, wobei die Zahlung direkt von Ihrer spanischen Bank per Lastschrift abgewickelt wird.
Wir haben den Prozess der Einreichung Ihrer spanischen Steuern automatisiert, um es für Sie so einfach wie möglich zu machen. Sie geben Ihre Daten auf unserer Website ein und wir erfassen Ihre Steuern für Sie. Für die Zahlung der Steuern richten wir ein Lastschriftverfahren ein, damit die spanische Steuerbehörde die Steuern von Ihrem spanischen Steuerkonto einzieht. Sie erhalten von uns eine Bestätigung und Ihre Steuer wird automatisch abgeführt.
Wenn Sie möchten, können Sie eine Zahlung auf unser Kundenkonto vornehmen und wir erledigen die Zahlung für Sie.
Wir haben einen Partnerschaftsvertrag mit der Steuerbehörde unterzeichnet.
Wir helfen Ihnen bei allen Steuern in Spanien und beraten Sie auch hinsichtlich der Doppelbesteuerung, wenn Sie auch in einem anderen Land Steuern zahlen müssen.
Möglicherweise besitzen Sie eine Immobilie in Spanien oder sind nach Spanien gezogen, um dort zu arbeiten oder im Ruhestand zu sein.
Als nicht ansässiger Immobilienbesitzer müssen Sie ein Modelo 210-Steuerformular einreichen.
Als Einwohner in Spanien müssen Sie in Spanien Einkommenssteuererklärungen abgeben.
Wir sind ein Netzwerk aus Ökonomen, Juristen und Architekten. Wir konzentrieren uns auf Steuern, helfen Kunden aber auch bei einer Vielzahl von Fragen zu ihren spanischen Immobilien.
Wir haben einen Partnerschaftsvertrag mit der spanischen Steuerbehörde unterzeichnet und sind Teil einer Organisation spanischer Steuerberater. Für die von uns ausgeführten Arbeiten verfügen wir zudem über eine Berufshaftpflichtversicherung.
Ja, alle Informationen, die Sie an uns senden, werden durch eine ähnliche Sicherheit verschlüsselt, die Banken verwenden.
Wir haben keinen Zugriff auf Ihr Bankkonto und nutzen es nur zur Einrichtung des Lastschriftverfahrens für das spanische Finanzamt. Nur das Finanzamt kann Zahlungen per Lastschrift von Ihrem Konto vornehmen. Wir werden Ihr Konto niemals belasten.
Sie bezahlen unsere Gebühren per Debit-/Kreditkarte.
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Es gibt Geschichten online und unter Freunden über Menschen, die sich nie die Mühe gemacht haben, etwas zu sagen, und es ist nichts passiert. Dies ist jedoch fehlerhaft und sehr riskant, da die spanische Steuerbehörde über ein gemeinsames Steuerregister in der EU sowohl Zugriff auf spanische Grundbuchregister als auch auf europäische Steuerinformationen hat. Es kann daher teuer sein und gleichzeitig damit einhergehen, dass Sie einfach zum Steuersparer werden und gegen das Gesetz verstoßen.
Beachten Sie außerdem, dass es „Ermäßigungen“ auf die Bußgelder gibt, wenn Sie frühere Jahre angeben, in denen Sie versäumt haben.
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Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, müssen Sie diese in Spanien anmelden, unabhängig davon, ob Sie in Ihrem Heimatland oder in Spanien steuerpflichtig sind. Es handelt sich um eine Art staatliche Grundsteuer, die Sie zahlen. Oft zahlen Sie auch eine örtliche Grundsteuer namens IBI, die Sie nicht angeben müssen, sondern die Gemeinde zieht sie automatisch ab, nachdem Sie als Eigentümer des Hauses registriert sind.
Wenn Sie mehr als die Hälfte des Jahres in Spanien verbringen, gelten Sie für Ihr gesamtes Gesamteinkommen als in Spanien steuerlich ansässig und müssen als Einwohner eine Steuererklärung einreichen.
Wenn Sie kein Einwohner sind. Sie müssen die Steuererklärung spätestens im Dezember des auf das Steuerjahr folgenden Jahres abgeben.
Wenn Sie im Jahr 2021 steuerpflichtig sind, geben Sie die Steuererklärung für 2022 ab und Ihre Steuer wird am 31.12.2022 von Ihrem Konto abgezogen. Wenn Sie ein halbes Jahr lang eine Immobilie besitzen, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben und für die Hälfte Steuern zahlen.
Das oben Gesagte gilt, wenn Sie Ihr Haus NICHT vermieten. Wenn Sie Ihr Haus vermieten, müssen Sie vierteljährlich eine Erklärung abgeben.
Wenn Sie Einwohner sind, müssen Sie zwischen April und Juni eine Erklärung abgeben.
Wenn Sie Einwohner sind und über mehr als 50.000 € Vermögen außerhalb Spaniens verfügen, müssen Sie vor Ende März ein Modelo 720 einreichen.
Ja, Sie müssen in beiden Ländern angeben, ob Sie eine Immobilie in Spanien besitzen. In Spanien geben Sie Ihr spanisches Eigentum an, auch wenn Sie normalerweise in einem anderen Land steuerlich ansässig sind. Wenn Sie über Mieteinnahmen verfügen, müssen Sie diese sowohl in Ihrem Heimatland als auch in Spanien angeben und entsprechend dem Steuersystem des jeweiligen Landes Abzüge vornehmen.
Wenn Sie mehr als die Hälfte des Jahres in Spanien verbringen und als Einwohner gelten, müssen Sie in Spanien Steuern vorlegen. Ihr Herkunftsland kann Sie auch als Steuerinländer Ihres Herkunftslandes betrachten und Sie müssen möglicherweise in beiden Ländern Steuern zahlen.
Anschließend können Sie im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen in manchen Fällen eine Steuernachforderung geltend machen, sodass Sie keine Doppelbesteuerung zahlen müssen.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung nie abgegeben haben, obwohl Sie dies hätten tun sollen, empfehlen wir Ihnen, die Steuererklärung rückwirkend vier Jahre zurückzustellen. Dies ist der Zeitraum, in dem die spanische Steuerbehörde normalerweise zurückgeht, um nicht gezahlte Steuern einzufordern.
Möglicherweise können Sie für die versäumten Jahre eine Strafe zahlen, aber glücklicherweise gibt es dafür Rabatte, wenn Sie sich dafür entscheiden, die versäumten Jahre anzumelden. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Wenn Sie uns telefonisch erreichen möchten, können wir einen Termin vereinbaren. Bitte kontaktieren Sie uns unter info@taxadora.com, um einen Termin zu buchen.
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