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Experten für spanische Steuerformulare

Vereinfachen Sie Ihre spanischen Steuern

Ganz gleich, ob Sie mit Modelo 210 oder La Renta zu tun haben oder nicht sicher sind, ob Sie Einwohner oder Nicht-Einwohner sind, unser Expertenteam hilft Ihnen weiter.

Unser schneller Online-Prozess dauert weniger als fünf Minuten. Sie beantworten einfach ein paar Fragen, wir kümmern uns um den Rest. Darüber hinaus wird jede Einsendung von einem Spezialisten überprüft, um sicherzustellen, dass alles korrekt ist, sodass Sie vollkommen beruhigt sein können.

Tipp: Wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien leben, klicken Sie auf „Einwohner“. Wenn weniger, drücken Sie „Nicht ansässig“.

Steuerberater in Spanien für Expats

Ihre Steuern werden in wenigen Minuten erfasst und von Experten überprüft

Manche Dinge brauchen noch eine menschliche Note! Beantworten Sie online ein paar Fragen, verstehen Sie Ihre Steuerpflichten in Spanien und unsere autorisierten Experten kümmern sich um Ihre Steuern.

Geben Sie Ihre Daten ein

Beantworten Sie ein paar Fragen und wir ermitteln, welche spanischen Steuern für Sie gelten. Wir helfen Ihnen gerne per Telefon, Chat oder E-Mail weiter.

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Wir präsentieren Ihre Steuern

Wir berechnen, überprüfen und übermitteln Ihre Steuern an die spanische Steuerbehörde und richten für eine einfache Zahlung das Lastschriftverfahren ein.

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Sie sind bereit

Erhalten Sie Ihre Steuererklärung, wobei die Zahlung direkt von Ihrer spanischen Bank per Lastschrift abgewickelt wird.

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Steuerdienstleistungen für Nichtansässige in Spanien in nur wenigen Minuten

Steuern für Nichtansässige

Als Nichtansässiger gelten Sie, wenn Sie sich weniger als 183 Tage in Spanien aufhalten und in der Regel in einem anderen Land Steuern zahlen. Nichtansässige mit Eigentum oder Einkommen in Spanien müssen bestimmte Steuern, wie etwa Grundsteuern oder Mieteinnahmen, mithilfe von Formularen wie Modelo 210 angeben.
Modelo 210
Steuer für Gebietsfremde
aus
34,95€
Steuererklärung für Nichtansässige, die Immobilien in Spanien besitzen. Wir wickeln alles aus der Ferne ab.
Modelo 210
Mietertragssteuern
aus
49€
Nichtansässige, die in Spanien Immobilien vermieten, müssen ihre Mieteinnahmen vierteljährlich angeben.
Modelo 210
Steuer aus Immobilienverkauf
aus
198€
Nichtansässige, die Immobilien verkaufen, müssen den Verkauf und die Kapitalgewinne mit einer Quellensteuer von 3 % angeben.

Steuererklärung für Einwohner in Spanien, leicht gemacht

Steuern für Einwohner

Sie gelten als in Spanien steuerlich ansässig, wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr im Land verbringen. Als Einwohner müssen Sie Ihr Gesamteinkommen angeben, unabhängig davon, wo es erzielt wird, und jährlich Steuern in Spanien einreichen.
Modelo 100
Steuern für Einwohner in Spanien (IRPF)
aus
123€
Einwohner Spaniens müssen ihr Gesamteinkommen jährlich angeben, unabhängig von ihrem Visum oder ihrer Genehmigung.
Modelo 720
Erklärung zum Auslandsvermögen
aus
148€
Einwohner Spaniens mit ausländischen Vermögenswerten müssen diese deklarieren, um Bußgelder zu vermeiden, auch wenn sie keine Steuern schulden.
Andere Verfahren
Erbschaft, Schenkungssteuer, Vermögenssteuer, „Beckham Law“-Steuererklärung und andere
Kontaktieren Sie uns für Unterstützung bei einer Vielzahl von Steuerverfahren, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind

Vertrauenswürdige Steuerberater in Spanien

+5000 zufriedene Kunden

Englischsprachige Steuerberater, die Ihre Steuerpflichten vereinfachen

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert es?

Wir haben den Prozess der Einreichung Ihrer spanischen Steuern automatisiert, um es für Sie so einfach wie möglich zu machen. Sie geben Ihre Daten auf unserer Website ein und wir erfassen Ihre Steuern für Sie. Für die Zahlung der Steuern richten wir ein Lastschriftverfahren ein, damit die spanische Steuerbehörde die Steuern von Ihrem spanischen Steuerkonto einzieht. Sie erhalten von uns eine Bestätigung und Ihre Steuer wird automatisch abgeführt.

Wenn Sie möchten, können Sie eine Zahlung auf unser Kundenkonto vornehmen und wir erledigen die Zahlung für Sie.

Wir haben einen Partnerschaftsvertrag mit der Steuerbehörde unterzeichnet.

Bei welchen Steuern können Sie mir helfen?

Wir helfen Ihnen bei allen Steuern in Spanien und beraten Sie auch hinsichtlich der Doppelbesteuerung, wenn Sie auch in einem anderen Land Steuern zahlen müssen.

Möglicherweise besitzen Sie eine Immobilie in Spanien oder sind nach Spanien gezogen, um dort zu arbeiten oder im Ruhestand zu sein.

Als nicht ansässiger Immobilienbesitzer müssen Sie ein Modelo 210-Steuerformular einreichen. 

Als Einwohner in Spanien müssen Sie in Spanien Einkommenssteuererklärungen abgeben.

Wer bist du?

Wir sind ein Netzwerk aus Ökonomen, Juristen und Architekten. Wir konzentrieren uns auf Steuern, helfen Kunden aber auch bei einer Vielzahl von Fragen zu ihren spanischen Immobilien.

Wir haben einen Partnerschaftsvertrag mit der spanischen Steuerbehörde unterzeichnet und sind Teil einer Organisation spanischer Steuerberater. Für die von uns ausgeführten Arbeiten verfügen wir zudem über eine Berufshaftpflichtversicherung.

Bitte lesen Sie mehr über uns, indem Sie hier klicken.

Ist es sicher?

Ja, alle Informationen, die Sie an uns senden, werden durch eine ähnliche Sicherheit verschlüsselt, die Banken verwenden.

Wir haben keinen Zugriff auf Ihr Bankkonto und nutzen es nur zur Einrichtung des Lastschriftverfahrens für das spanische Finanzamt. Nur das Finanzamt kann Zahlungen per Lastschrift von Ihrem Konto vornehmen. Wir werden Ihr Konto niemals belasten.

Sie bezahlen unsere Gebühren per Debit-/Kreditkarte.

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Was passiert, wenn ich nicht bezahle?

Es gibt Geschichten online und unter Freunden über Menschen, die sich nie die Mühe gemacht haben, etwas zu sagen, und es ist nichts passiert. Dies ist jedoch fehlerhaft und sehr riskant, da die spanische Steuerbehörde über ein gemeinsames Steuerregister in der EU sowohl Zugriff auf spanische Grundbuchregister als auch auf europäische Steuerinformationen hat. Es kann daher teuer sein und gleichzeitig damit einhergehen, dass Sie einfach zum Steuersparer werden und gegen das Gesetz verstoßen.

Beachten Sie außerdem, dass es „Ermäßigungen“ auf die Bußgelder gibt, wenn Sie frühere Jahre angeben, in denen Sie versäumt haben.

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Muss ich in Spanien eine Steuererklärung einreichen?

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, müssen Sie diese in Spanien anmelden, unabhängig davon, ob Sie in Ihrem Heimatland oder in Spanien steuerpflichtig sind. Es handelt sich um eine Art staatliche Grundsteuer, die Sie zahlen. Oft zahlen Sie auch eine örtliche Grundsteuer namens IBI, die Sie nicht angeben müssen, sondern die Gemeinde zieht sie automatisch ab, nachdem Sie als Eigentümer des Hauses registriert sind.

Wenn Sie mehr als die Hälfte des Jahres in Spanien verbringen, gelten Sie für Ihr gesamtes Gesamteinkommen als in Spanien steuerlich ansässig und müssen als Einwohner eine Steuererklärung einreichen.

Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? Wann ist die Steuerzahlung fällig?

Wenn Sie kein Einwohner sind. Sie müssen die Steuererklärung spätestens im Dezember des auf das Steuerjahr folgenden Jahres abgeben.

Wenn Sie im Jahr 2021 steuerpflichtig sind, geben Sie die Steuererklärung für 2022 ab und Ihre Steuer wird am 31.12.2022 von Ihrem Konto abgezogen. Wenn Sie ein halbes Jahr lang eine Immobilie besitzen, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben und für die Hälfte Steuern zahlen.

Das oben Gesagte gilt, wenn Sie Ihr Haus NICHT vermieten. Wenn Sie Ihr Haus vermieten, müssen Sie vierteljährlich eine Erklärung abgeben.

Wenn Sie Einwohner sind, müssen Sie zwischen April und Juni eine Erklärung abgeben.

Wenn Sie Einwohner sind und über mehr als 50.000 € Vermögen außerhalb Spaniens verfügen, müssen Sie vor Ende März ein Modelo 720 einreichen.

Ich zahle bereits Steuern im Vereinigten Königreich, in den Niederlanden, in Deutschland oder einem anderen Land. Muss ich trotzdem eine Steuererklärung in Spanien einreichen?

Ja, Sie müssen in beiden Ländern angeben, ob Sie eine Immobilie in Spanien besitzen. In Spanien geben Sie Ihr spanisches Eigentum an, auch wenn Sie normalerweise in einem anderen Land steuerlich ansässig sind. Wenn Sie über Mieteinnahmen verfügen, müssen Sie diese sowohl in Ihrem Heimatland als auch in Spanien angeben und entsprechend dem Steuersystem des jeweiligen Landes Abzüge vornehmen.

Wenn Sie mehr als die Hälfte des Jahres in Spanien verbringen und als Einwohner gelten, müssen Sie in Spanien Steuern vorlegen. Ihr Herkunftsland kann Sie auch als Steuerinländer Ihres Herkunftslandes betrachten und Sie müssen möglicherweise in beiden Ländern Steuern zahlen.

Anschließend können Sie im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen in manchen Fällen eine Steuernachforderung geltend machen, sodass Sie keine Doppelbesteuerung zahlen müssen.

Ich habe noch nie bezahlt und hätte es auch tun sollen. Was kann ich tun?

Wenn Sie Ihre Steuererklärung nie abgegeben haben, obwohl Sie dies hätten tun sollen, empfehlen wir Ihnen, die Steuererklärung rückwirkend vier Jahre zurückzustellen. Dies ist der Zeitraum, in dem die spanische Steuerbehörde normalerweise zurückgeht, um nicht gezahlte Steuern einzufordern.

Möglicherweise können Sie für die versäumten Jahre eine Strafe zahlen, aber glücklicherweise gibt es dafür Rabatte, wenn Sie sich dafür entscheiden, die versäumten Jahre anzumelden. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Steuerdienstleistungen für Nichtansässige in Spanien in nur wenigen Minuten

Steuern für Nichtansässige

Als Nichtansässiger gelten Sie, wenn Sie sich weniger als 183 Tage in Spanien aufhalten und in der Regel in einem anderen Land Steuern zahlen. Nichtansässige mit Eigentum oder Einkommen in Spanien müssen bestimmte Steuern, wie etwa Grundsteuern oder Mieteinnahmen, mithilfe von Formularen wie Modelo 210 angeben.
Modelo 210
Steuer für Gebietsfremde
aus
34,95€
Steuererklärung für Nichtansässige, die Immobilien in Spanien besitzen. Wir wickeln alles aus der Ferne ab.
Modelo 210
Mietertragssteuern
aus
49€
Nichtansässige, die in Spanien Immobilien vermieten, müssen ihre Mieteinnahmen vierteljährlich angeben.
Modelo 210
Steuer aus Immobilienverkauf
aus
198€
Nichtansässige, die Immobilien verkaufen, müssen den Verkauf und die Kapitalgewinne mit einer Quellensteuer von 3 % angeben.

Steuererklärung für Einwohner in Spanien, leicht gemacht

Steuern für Einwohner

Sie gelten als in Spanien steuerlich ansässig, wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr im Land verbringen. Als Einwohner müssen Sie Ihr Gesamteinkommen angeben, unabhängig davon, wo es erzielt wird, und jährlich Steuern in Spanien einreichen.
Modelo 100
Steuern für Einwohner in Spanien (IRPF)
aus
123€
Einwohner Spaniens müssen ihr Gesamteinkommen jährlich angeben, unabhängig von ihrem Visum oder ihrer Genehmigung.
Modelo 720
Erklärung zum Auslandsvermögen
aus
148€
Einwohner Spaniens mit ausländischen Vermögenswerten müssen diese deklarieren, um Bußgelder zu vermeiden, auch wenn sie keine Steuern schulden.
Andere Verfahren
Erbschaft, Schenkungssteuer, Vermögenssteuer, „Beckham Law“-Steuererklärung und andere
Kontaktieren Sie uns für Unterstützung bei einer Vielzahl von Steuerverfahren, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind

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